- 1954 - 1286. März 28. Rom ap. S. Sabinam. 5 Kal. April. p. a. 1. Papst Honorius IV. trägt den Bischöfen von Wladyslaw und Posen auf, Herzog Heinrich (IV.), wegen seiner Unbilden gegen die Breslauer Kirche, an allen Sonn- und Festtagen unter Glockengeläut und Anzündung der Kerzen als gebannt, und sein Land als dem Interdikt unterliegend, zu proklamiren, bis er Genugthuung geleistet habe. Aus den Acta Thome bei Stenzel, Bisthumsurk. S. 202, am Correktesten abgedr., an den beiden andern Druckorten bei Theiner mon. Pol. I. 95 und Raynaldi ann. z. d. J. No. 30 (leider auch in der neuen Theinerschen Ausgabe) ist für Wratislaviensis ebenso wie für Wladislaviensis konsequent Wldislaviensis oder Wadislaviensis gedruckt. Potthast. 22403. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |